Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Attraktionen eigenständig aufbauen?
Ja, Sie können die Anlage sehr gut selber aufbauen/installieren.
Sie erhalten auch eine Anleitung dazu.
Gibt es eine Gebühr für die Abholung?
Nein, wir verlangen keine Abholgebühr.
Kann ich die Hüpfburgen oder Attraktionen selbst abholen?
Sie können fast alle Attraktionen, die wir anbieten, bei uns abholen und selber auf- und abbauen.
Einige wenige Anlagen wie Bullrider, Jump-Arena, etc, können aus Sicherheitsgründen nicht abgeholt werden und müssen durch uns aufgebaut werden.
Alle Anlagen, die nicht selbst abgeholt werden können, sind auf der Produktseite entsprechend gekennzeichnet.
An welchem Standort kann ich die Hüpfburgen/ Attraktionen abholen?
Die Anlagen sind an der Köllikerstrasse 32 – Halle C1 – 5036 Oberentfelden abzuholen.
Welche Fahrzeuggrösse wird für den Transport benötigt?
Unsere Attraktionen sind meistens gerollt.
Das fängt an bei einem Durchmesser von 50cm bis zu 1.4m.
Die Länge einer solchen Rolle ist von 1m bis 2m.
Sie sehen also, die Vielfalt ist gross.
Deshalb sind alle Transportgrössen auf der jeweiligen Produktseite vermerkt.
Die meisten Hüpfburgen/Anlagen passen in einen grossen Kombi oder Van.
Welches Zubehör ist bei der Abholung inklusive?
Sie erhalten sämtliches Material was für den Aufbau einer Anlage gebraucht wird.
Ob Unterlage, Befestigungsmaterial, Gebläse oder Anleitung.
Es ist alles dabei.
Ist es möglich, alle Attraktionen liefern zu lassen?
Ja, Sie können alle Anlagen liefern lassen.
Bei der Offert-Anfrage machen Sie bitte entsprechend das Häkchen und Sie werden eine Offerte erhalten.
Enthalten die Preise die Mehrwertsteuer (MwSt.)?
Alle auf der Website www.funsportcenter.ch dargestellten Preise sind INKLUSIVE DER MWST ausgewiesen.
Sind die Lieferkosten im Preis enthalten?
Alle Preise auf der Website sind Abholpreise und Nettopreise inkl. Mwst.
Die Lieferkosten sind also nicht inbegriffen.
Welche Optionen gibt es für die Bezahlung?
Private Personen bezahlen immer in bar, haben jedoch auch die Möglichkeit, die gemietete Anlage per Vorauskasse zu begleichen. Behörden, Schulen, Gemeinden, Firmen, Feuerwehren usw. können bequem per Banküberweisung und auf Rechnung zahlen – auf Wunsch auch gerne per Vorauskasse.