Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Funsportcenter Tanner
Walther-Bürsten-Strasse 26 – 5036 Oberentfelden

AGB Stand Januar 2019

Parteien

Vermieterin ist die Firma Funsportcenter Tanner mit Sitz in Oberentfelden (nachfolgend Vermieterin/Vermieter genannt). Mieter ist die jeweilige im Mietervertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Anlage der Vermieterin mietet. Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hüpfburgen, Fun Games, Hüpfstelzen, Skippfoots, Zubehör sowie weitere im Mietvertag aufgeführte Freizeitartikel (nachfolgend Mietobjekt genannt) des Funsportcenter Tanner. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vom Funsportcenter Tanner.

Offerte / Mietvertrag

Mit der Unterzeichnung des Dokuments „Offerte / Mietvertrag“ durch den Mieter gilt der Mietvertrag als abgeschlossen und ist somit für beide Parteien verbindlich.
Für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äußere Einflüsse, wie zb. Regen, Schnee, Wind und dergleichen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Stornierung durch den Vermieter

Bei schlechten äußeren Bedingungen, wie Sturm, Hagel, Schnee, Windböen usw. kann der Vermieter kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Eine Herausgabe des Mietobjekts an den Kunden, kann aus den genannten Gründen der Sicherheit verweigert werden.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Rücktritt vom Mietvertrag

Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter:
Erfolgt der Rücktritt 21 Tage vor Mietbeginn, ist der Rücktritt kostenlos.
In der Zeit vom 20. bis zum 14. Tag vor Mietbeginn, ist 30 % der Vertragssumme geschuldet.
In der Zeit vom 13. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn, ist 50 % der Vertragssumme geschuldet.
In der Zeit vom 6. bis zum 2. Tag vor Mietbeginn, ist 75 % der Vertragssumme geschuldet
Bei einem Rücktritt am letzten Tag vor Mietbeginn, oder am Miettag selbst, ist die ganze Vertragssumme geschuldet.

Kostenlose Stornierung

Bei aussergewöhnlichen Wetterverhältnissen (starker Schneefall, Sturm und Hagel, starker Regen) ist die Stornierung am Miettag selbst kostenlos.
Stornierung des Mietvertrags wegen schlechten äusseren Bedingungen durch den Mieter.

Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter am frühen Morgen des Miettags über eine vorgesehene Stornierung des Mietvertrags aus folgenden Gründen telefonisch zu informieren.
– Starker Regen und Schneefall
– Starke Sturmwinde
– Am frühen Morgen besteht keine Aussicht auf Wetterbesserung
Vermieter und Mieter entscheiden gemeinsam, ob aufgrund von äusseren Einflüssen eine Stornierung des Mietvertrags erfolgen kann. Erfolgt die Stornierung im Einverständnis von Vermieter und Mieter, so entstehen keine Folgekosten für den Mieter.

Preise

Die in der Homepage des Vermieters aufgeführten Preise der Mietobjekte sind Nettopreise, inkl. Mwst.
Sie werden – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – bei Abholung bzw. Ablieferung der Mietsache in bar fällig.
Allfällige zusätzliche Kosten für Lieferung/Abholung, Auf- und Abbau der Anlagen, sowie Betreuung etc. werden aufgrund des Aufwandes separat ausgewiesen und berechnet.
Die Kosten für den Transport sowie für den Auf-/Abbau beim Mieter gehen in jedem Fall zulasten des Mieters.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Mietobjekte hat bei der Abholung durch den Mieter bzw. bei der Lieferung durch den Vermieter in bar zu erfolgen.
Behörden, Schulen, Gemeinden, Firmen, Feuerwehren usw. können gerne per Banküberweisung und gegen Rechnung bezahlen. Gerne auch gegen Vorkasse wenn Sie dies möchten.
In Absprache mit dem Vermieter kann in Ausnahmefällen eine Rechnungsstellung vereinbart werden. In diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage nach Rechnungsstellung. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht statthaft.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, Kosten für Umtriebe wie Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkasso etc. dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Selbstabholer – Abholung

Die Mietobjekte können im Lager des Vermieters an der Köllikerstrasse 32, Halle C1 in 5036 Oberentfelden, zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit abgeholt werden.
Grundsätzlich nach Absprache.
In der Regel jedoch am Vortag abends ab ca.18.00 Uhr.
Oder am Miettag selbst am Morgen.
Besondere Abmachungen können aber immer getroffen werden. Wir sind sehr flexibel und können oft besondere Wünsche berücksichtigen.
Andere Absprachen mit dem Vermieter sind möglich.
Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig über allfällige Abweichungen zu informieren.

Selbstabholer – Rückgabe

Die Mietobjekte sind zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit im Lager des Vermieters an der Köllikerstrasse 32, Halle C1 in 5036 Oberentfelden, zurück zu geben.
Am Miettag selbst oder spätestens am darauf folgenden Tag bis 09.00 Uhr.
Falls das Mietobjekt am folgenden Tag an einen anderen Mieter vermietet wird, kann der Vermieter verlangen, dass das gemietete Objekt noch am selben Tag zurück gegeben werden muss.
Oder je nach Absprache am darauf folgenden Tag, spätestens bis 07.00 Uhr.
Besondere Abmachungen können aber immer getroffen werden.
Falls das Mietobjekt zu spät zurück gegeben wird, wird der Folgetag dem Mieter verrechnet.
Allfällige Verluste der Mieteinnahmen oder Schadenersatzklagen von 3. Parteien die aufkommen wegen nicht rechtzeitig zurückgegebenen Mietobjekten, werden dem Mieter belastet.
Wir sind sehr flexibel und können oft besondere Wünsche berücksichtigen.
Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig, umgehend, über allfällige Abweichungen zu informieren.

Selbstabholer – Reinigung

Grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. sind vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen.
Der Vermieter behält sich vor besonders aufwendige Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
Reinigungsarbeiten infolge „normaler“ betriebsbedingter Verschmutzungen werden vom Vermieter übernommen.
Das Mietobjekt muss korrekt gerollt wieder retourniert werden.
Jedes Mietobjekt wird von uns auf Sauberkeit kontrolliert. Falls das Mietobjekt nicht gereinigt retourniert wird, werden wir Ihnen die Reinigungskosten verrechnen.
Falls eine Burg nass oder feucht ist, informieren Sie uns.
Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls entsprechend zu reinigen.
Das Trocknen übernimmt der Vermieter.

Lieferung durch den Vermieter

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters liefert der Vermieter das Mietobjekt zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen (Datum, Zeit, Kosten etc.) an die Lieferadresse. Im Lieferumfang sind der Transport sowie der Auf- / Abbau des Mietobjekts inbegriffen.

Abholung durch den Vermieter

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters holt der Vermieter das Mietobjekt zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen (Datum, Zeit etc.) an der Lieferadresse ab. Im Lieferumfang sind der Transport sowie der Auf- und Abbau des Mietobjekts/Anlage inbegriffen.

Freier Zugang bei Lieferung durch den Vermieter

Es ist wichtig, dass der Zugang zum Aufbauort frei von Hindernissen ist.
Achten Sie darauf, dass der Zugang breiter als 90 cm ist.
Bei einigen grossen Anlagen muss der Weg breiter als 1.2 Meter sein.
Der Weg zum Aufbauort soll eben und ohne Treppen sein.
Sollte der Weg zum Aufbauort der Anlage über eine Steigung oder über ein starkes Gefälle verfügen, wird eine Hilfestellung seitens des Mieters vorausgesetzt.
Sollte sich der Mieter nicht sicher sein ob der Zugang, Durchgang oder Weg zum Aufbauort der Anlage gross oder breit genug ist, muss der Mieter dem Vermieter die Sachlage schildern und ev. mit Hilfe von Fotos die Ausgangslage aufzeigen.

Reinigung bei Abholung durch den Vermieter

Auf die abgemachte Abholzeit, sind grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen.
Der Vermieter behält sich vor besonders aufwendige Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
Reinigungsarbeiten infolge „normaler“ betriebsbedingter Verschmutzungen werden vom Vermieter übernommen.
Falls eine Burg nass oder feucht ist, informieren Sie uns.
Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls entsprechend zu reinigen.
Das Trocknen übernimmt der Vermieter.

Aufsichtspflicht / Betreuung durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, während den Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen.
Ausserhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich.
Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, auch die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden.

Aufsichtspflicht / Betreuung durch den Vermieter

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters stellt der Vermieter die Betreuung des Mietobjekts durch eine Aufsichtsperson während den Betriebszeiten zu den im Mietvertrag vereinbarten Konditionen (Dauer, Kosten etc.) sicher.

Behandlung der Anlage Allgemeines

Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für die gemieteten Objekte einzuhalten.
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, SMS, Telefon). Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Während dem Betrieb des Mietobjekts entstandene Schäden sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter zu melden.
Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Aufbau der Anlage

Grundsätzlich können die Anlagen auf jedem Art von Untergrund aufgebaut werden.
Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Er muss frei von Hindernissen sein, Äste, Steine, Tannzapfen, Müll usw. müssen weg.
Falls der Mieter plant auf Kies aufzustellen, ist der Mieter angehalten, dies dem Vermieter mitzuteilen.
Für den Untergrund Kies werden dem Mieter spezielle Matten mitgegeben.
Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Die Anlage ist in jedem Fall zu Sichern.

Sicherung der Anlage

Selbstabholer müssen das Mietobjekt immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heringen und Sicherungsseilen sichern. Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.
Das Mietobjekt wird bei gebuchter Lieferung vom Vermieter entsprechend gesichert. Sollte sich das Mietobjekt unerwartet während dem Betrieb trotzdem verschieben, so muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass die Anlage wieder gesichert wird. Der Mieter hat darauf zu achten, dass der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist, oder dieser von den Kindern geknickt oder zugehalten wird.

Betrieb der Anlage

Der Vermieter stellt das/die erforderliche(n) Gebläse und die erforderlichen Kabelrollen zur Verfügung.
Der Mieter muss für einen Stromanschluss 220 V für jedes Gebläse besorgt sein.
Ein Gebläse hat in der Regel 1200W – 1500W.
Die Mietobjekte dürfen erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist.
Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
Rauchen ist auf/in den Mietobjekten untersagt.
Schuhe müssen ausgezogen werden.
Es dürfen keine harten oder spitze Gegenstände auf die Anlage.
Saltos und grobes Verhalten sind verboten.
Grössere, ungestümere Benutzer sind von Kleinkinder zu trennen.
Brillen sind wenn möglich abzunehmen. (Empfehlung von uns)
Ein- / und Ausgänge sind von Hindernissen frei zu halten.
Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.

Verhalten bei Regenwetter

Grundsätzlich sind ALLE Mietobjekte vor Regen und Nässe zu schützen.
Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr.
Einige Mietobjekte haben ein Regendach. Diese können auch bei leichtem Regen betrieben werden.
Die Mietobjekte sind bei Einsetzen des Regens mit geeigneten Massnahmen (z.B. Plane) gegen Nässe zu schützen.
Ist absehbar, dass es nur für kurze Zeit leicht regnen wird, so kann das Mietobjekt in Betrieb gehalten werden.
Ist Dauerregen angesagt, ist die Luft abzulassen und das Mietobjekt mit der Plane zuzudecken.
Bei starkem Regen und Sturm ist das Mietobjekt sofort abzubauen und gegen Nässe zu schützen.
Sollte das Mietobjekt äusserlich und allenfalls auch innen nass abgebaut werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter zu informieren, damit der Vermieter das Mietobjekt trocknen kann.
Bei Anlagen die Elektrisch betreiben werden, wie – Bullriding – Jumparena – Surfarena – Snowboardarena – usw., sind vor allem die elektrischen Bedieneinheiten vor Nässe zu schützen.

Starker Regen und Sturm

Bei starkem Regen und Sturm ist beim Mietobjekt sofort die Luft abzulassen und gegen Nässe zu schützen.
Nach Ermessen des Mieters ist die Anlage abzubauen.

Bekleben des Mietobjekts

Es ist untersagt die Mietobjekte mit irgendwelchen Warnhinweisen oder ähnliches zu bekleben.
Allfällige Reinigungsarbeiten oder entfernen von Leimrückständen werden verrechnet.

Zukleben der Nähte

Es ist untersagt vermeintlich undichte Nähte zuzukleben.
Die Nähte einer Burg/Anlage müssen/dürfen nicht dicht sein. Dies ist so gewollt. Sollte eine Naht aufgehen und repariert werden müssen, muss zuerst der Vermieter informiert werden.

Behandlung des Mietobjekts über Nacht Selbstabholer

Wichtig !! Bei einer 1-Tagesmiete ist das Mietobjekt noch am selben Abend abzubauen und an einem vor Nässe geschützten Ort zu deponieren bevor es feucht oder nass wird.
Falls Sie die gemietete Anlage erst am folgenden Morgen retournieren, unterlassen Sie es bitte die Anlage über Nacht draußen liegen zu lassen und erst am Morgen feucht und nass zusammen zu räumen.
Das ist wichtig, da wir die Anlage sonst aufwendig wieder trocknen müssen.
Bei Mehrtages-Mieten muss das Mietobjekt über die Nacht abgebaut und an einem vor Nässe geschützten Ort deponiert werden, oder falls dies nicht möglich ist, mit der mitgelieferten Plane sehr gut zugedeckt werden.
Über Nacht ist das Mietobjekt vor Nässe und Sabotage zu schützen.

Bei Lieferung durch den Vermieter

Bei Mehrtages-Mieten muss das Mietobjekt über die Nacht vom Mieter abgebaut und an einem vor Nässe geschützten Ort deponiert werden, oder falls dies nicht möglich ist, mit der mitgelieferten Plane sehr gut zugedeckt werden.
Auf die abgemachte Abholzeit, sind grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen.
Bei einer 1-Tagesmiete muss auf die abgemachte Abholzeit, grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. vom Mieter vor der Rückgabe beseitigt werden.

Bewilligungen

Für allfällige Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.

Versicherung

Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Übernimmt der Vermieter gemäss Mietvertrag die Betreuung des Mietobjekts während der Betriebszeiten, so hat der Vermieter einen entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. (Mobiliar)

Haftung

Die Benützung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die Dauer des Mietvertrags für das Mietobjekt.
Ersatzansprüche Dritter (z.B. defekte Kleidungsstücke, Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.
Es sei denn, die Firma Funsportcenter Tanner übernehme auch die Betreuung der Mietsache.
Für alle Fälle hat der Vermieter eine entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. (Mobiliar)

Änderungen der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Publiziert werden die Änderungen ohne Ankündigung auf dieser Website.

Gerichtsstand

Alle Verträge, Kontrakte, Abreden und Abmachungen mit dem Vermieter unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Oberentfelden AG.